Stadt- und Gemeindeausscheid am 09.05.2015 in Pinnow

Am 09.05.2015 findet unser diesjähriger Gemeindeausscheid wie schon im Vorjahr in Pinnow statt.

Hier ist die Ausschreibung:

 

Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schenkendöbern

Der Gemeindebrandmeister

 

Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schenkendöbern

Wilschwitzer Weg 15; 03172 Schenkendöbern

Gemeindeallee 45; 03172 Schenkendöbern

 

 

Ausschreibung der Gemeinde Schenkendöbern zu der 12.Gemeinde- und Stadtmeisterschaft im Feuerwehrsport

 

 

1). Veranstalter:

 

Gemeinde Schenkendöbern/ FFw Guben

 

 

2). Veranstaltungsort:

 

Pinnow Sportplatz Treffpunkt 12.45 Uhr am 09.05.2015

                      

 

 

3). Disziplin,  Wertungsgruppen,  Wettkampfbeginn

 

Löschangriff nass:       alle AK weiblich und                         09.05.2015     13.00 Uhr

männlich

 

4). Teilnahme:

 

Löschangriff nass:       Frauen        :   1 Mannschaft je Ortsfeuerwehr

Männer        :   1 Mannschaft je Ortsfeuerwehr

 

Löschangriff nass:    Jugend         :   unbegrenzt

 

Löschangriff nass:    Frauen          :   1 Lauf

Männer         :   1 Lauf

Jugend          :   1 Lauf

5). Anmeldung:

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Schenkendöbern und der Stadt Guben.

 

Die Anmeldung der Mannschaften für die einzelnen Disziplinen hat mit der in den Anlagen

beigefügten Teilnahmemeldung bis zum 30.04.2015 zu erfolgen.

 

 

Eine namentliche Aufstellung:

 

  • der Wettkämpferinnen bzw. der Wettkämpfer je Mannschaft
  • der zwei Ersatzsportler je Mannschaft
  • der zwei Betreuer je Mannschaft

 

muss vor Beginn der Wettkämpfe (mit Unterschrift des Ortswehrführers und den

Dienstausweisen der Mannschaftsmitglieder) bei dem Wettkampfgericht vorgelegt werden.

 

6). Wettkampfdurchführung:

 

Für die 11. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Frauen und Männer

gelten die DFV- Wettkampfbestimmungen im Feuerwehrsport des Landes Brandenburg

Ausgabe 2012

Für die 11. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Jugend gelten die Wettkampfbestimmungen der Wettbewerbsordnung der Jugendfeuerwehren

des Landes Brandenburg v. 30.04.2002 (Heftfarbe gelb)

 

Es gilt für Frauen und Männer einheitliche Einsatzbekleidung der Feuerwehr.

Es gilt für Jugend einheitliche Übungsanzüge nach den Vorschriften der Deutschen Jugendfeuerwehr.

Lederturnschuhe sind zulässig, jedoch ohne Noppen, Stollen oder Spikes, sie müssen den Knöchel umschließen.

Das Wettkampfgericht entscheidet am Tag des Wettkampfes über den Start im T-Shirt

(witterungsbedingt).

Alle Wettkämpferinnen und Wettkämpfer haben mit Helm und Gurt/ Koppel anzutreten.

Der Genuss von alkoholischen Getränken durch die Wettkämpfer vor dem Start ist nur in sehr geringen Mengen gestattet. Bei Auffälligkeiten einzelner Mannschaftsmitglieder durch zu starken Alkoholgenuss wird die Mannschaft komplett disqualifiziert. Eine Möglichkeit zum Protest bei dem Wettkampfgericht besteht in diesem Falle nicht

Ein Gaststarter pro Mannschaft aus der Gemeinde Schenkendöbern und Stadt Guben ist gestattet

Aus organisatorischen Gründen können Abweichungen von der Teilnahmemeldung nicht erfolgen.

Jede teilnehmende Mannschaft hat eine Vorbereitungszeit von 5 min. Diese ist zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Vorbereitungszeit hat unwiderruflich die Disqualifikation der betreffenden Mannschaft zur Folge.

Disziplinlosigkeit:

 

  • Verbale Beleidigung der Wettbewerbsleitung, ebenso körperliche Angriffe und Verstöße  

     gegen die Kameradschaft, führen zur sofortigen Disqualifikation der Mannschaft für den

     gesamten Wettbewerb.

  • Betritt ein Mannschaftsmitglied oder ein Betreuer, der nicht zu der Zeit laufenden

     Mannschaft gehört, den Wettbewerbsbereich und verlässt ihn nach einmaliger

     Aufforderung nicht sofort, erhält die zugehörige Mannschaft für den jeweiligen Lauf eine

     Strafzeit von 5 Sekunden. Erfolgt dies wiederholt, kann die Strafe mehrmals verhängt

     werden.

     Wird durch dieses Betreten der Bahn eine andere Mannschaft behindert, erfolgt eine

     Disqualifikation der Mannschaft für den gesamten Wettbewerb.

(3) Hierüber entscheidet der Bahnleiter im Einvernehmen mit dem Hauptkampfrichter.

 

Wertung der Wettkämpfe:

      Der Sieger bei den Mannschaften der Männer und die teilnehmenden Mannschaften der

Frauen qualifizieren sich für die Kreismeisterschaften des Kreisfeuerwehrverbandes

Spree- Neiße e.V. im Feuerwehrsport im Jahr 2015.

Proteste:

Einsprüche gegen die Bewertung eines Wettkampfergebnisses sind nur zur eigenen

Mannschaft zulässig.

Sie sind spätestens bis 10 min nach dem Wettkampfende schriftlich beim Hauptschiedsrichter

einzureichen.

Unfallversicherungsschutz

     Die namentlich von den Ortswehrführern benannten Wettkämpferinnen und Wettkämpfer,

Ersatzsportler, Betreuer und Kampfrichter sowie die von der Gemeinde eingesetzten

Arbeitskräfte genießen während der Vorbereitung und Durchführung den gesetzlichen

Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes.

 

7). Wettkampfgeräte:

Für den gesamten Wettkampf Löschangriff nass sind eigene Geräte zu verwenden.

Es werden nur die Tragkraftspritzen, und bei Bedarf Sauglängen von 2,50m, zur Verfügung

gestellt.

 

  • 2 TS 8 Firma Ziegler
  • Druckminderer

 

Alle sonstigen Gerätschaften sind von den Mannschaften selbst mitzubringen. Diese müssen den Bestimmungen der Wettkampfordnung entsprechen. Eine Kontrolle der verwendeten Geräte behält sich die Wettkampfleitung vor.

 

Gerd Osadnik, GBM                                                                                 Ralf Buder, GJW